Der amtierende Kirchengemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2016 nach § 31 Absatz 1 des Kirchengemeinderatsbildungsgesetzes
Frau Katrin Diercks (Rechtsanwältin), 44 Jahre alt,
Seehundsbank 4, 25704 Meldorf
als weiteres Mitglied in den neu zu bildenden Kirchengemeinderat berufen.
Gegen diesen Beschluss des Kirchengemeinderates können Wahlberechtigte eine schriftliche und mit Gründen versehene Wahlbeschwerde einlegen. Dies ist eine Woche nach dieser Kanzelabkündigung (also bis zum 25. Dezember 2016) möglich. Die Beschwerde ist beim amtierenden Kirchengemeinderat einzulegen. Die Wahlbeschwerde kann nur mit dem Verstoß von Vorschriften über das Wahlrecht oder das Wahlverfahren begründet werden.
Meldorf, den 15. Dezember 2016
Gez. Pastor Thomas Baum
Der Vorsitzende des Kirchengemeinderates